Notar Horsten

KOSTEN

NOTARKOSTEN – WAS KOSTET DER NOTAR?

Die Vorstellung ist weit verbreitet: Wer nicht vergleicht, lebt teurer. Beim Notar ist das anders. Egal für welchen Notar Sie sich in Deutschland entscheiden. Die Kosten sind immer gleich. Es ist also egal, ob der Notar in einem schäbigen Büro logiert oder im schönen Leitz-Park. Die Gebühren unterscheiden sich nicht. Das sog. GNotKG - das Gerichts- und Notarkostengesetz - legt die Notarkosten bundeseinheitlich verbindlich fest. Hiervon darf kein deutscher Notar abweichen. Weder nach oben noch nach unten.

Hier haben wir Ihnen einige Kostenbeispiele zusammengestellt:

HAUSKAUF ODER KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG

Bei einem Kaufpreis von 200.000 € fallen üblicherweise folgende Notarkosten an:

Entwurf und Beurkundung des Vertrages 870 € .

Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) 217,50 €.

Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) 217,50 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 bis 20 €, sonstige Auslagen z. B. Grundbuchauszug in tatsächlicher Höhe, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.

Hinzukommen können noch Kosten für Treuhandaufträge, wenn die abzulösende Bank Treuhandauflagen für die Löschung der Grundschuld stellen. Die zusätzlichen Kosten trägt üblicherweise der Verkäufer.

GRUNDSCHULD FÜR DIE FINANZIERUNG DES KAUFPREISES

Für die Finanzierung des Kaufpreises der Immobilie muss für die finanzierende Bank eine Grundschuld eingetragen werden. Bei einer Grundschuld über 180.000 € fallen folgende Notarkosten an:

Beurkundung der Grundschuld 408 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, sonstige Auslagen z. B. Grundbuchauszug in tatsächlicher Höhe, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.

Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

Verlangt die Bank, die Grundschuld für sie entgegen zu nehmen fällt noch eine Zusatzgebühr an

TESTAMENT ODER ERBVERTRAG ZUR REGELUNG DER ERBFOLGE

Der Wert für die Gebührenberechnung bestimmt sich nach dem Reinvermögen desjenigen, für den das Testament erstellt wird.

Testament einer Einzelperson mit einem Reinvermögen von 100.000 €: 273 €.

Gemeinschaftliches Testament bzw. Erbvertrag bei einem Reinvermögen von 100.000 €: 546 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Ferner Kosten für die Registrierung im Testamentsregister: 12,50 € pro Person. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

Möglich ist auch ein handschriftliches Testament ohne Beteiligung eines Notars. In diesem Fall fallen keine Notarkosten an. Stattdessen muss nach dem Tod ein Erbschein beantragt werden, wenn die Erbfolge z. B. für die Bank oder das Grundbuch nachgewiesen werden muss. In diesem Fall entstehen Kosten für den Erbschein, die über den Notarkosten für das Testament liegen können.

ERBSCHEIN

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Dieser ergibt sich aus dem Wert aller Nachlassgegenstände minus Verbindlichkeiten.

Bei einem Nachlasswert von 100.000 € kostet der Erbscheinsantrag 273,00 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 € jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

TESTAMENT ODER ERBVERTRAG ZUR REGELUNG DER ERBFOLGE

Der Wert für die Gebührenberechnung bestimmt sich nach dem Reinvermögen desjenigen, für den das Testament erstellt wird.

Testament einer Einzelperson mit einem Reinvermögen von 100.000 €: 273 €.

Gemeinschaftliches Testament bzw. Erbvertrag bei einem Reinvermögen von 100.000 €: 546 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Ferner Kosten für die Registrierung im Testamentsregister: 12,50 € pro Person. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

Möglich ist auch ein handschriftliches Testament ohne Beteiligung eines Notars. In diesem Fall fallen keine Notarkosten an. Stattdessen muss nach dem Tod ein Erbschein beantragt werden, wenn die Erbfolge z. B. für die Bank oder das Grundbuch nachgewiesen werden muss. In diesem Fall entstehen Kosten für den Erbschein, die über den Notarkosten für das Testament liegen können.

ERBSCHEIN

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Dieser ergibt sich aus dem Wert aller Nachlassgegenstände minus Verbindlichkeiten.

Bei einem Nachlasswert von 100.000 € kostet der Erbscheinsantrag 273,00 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 € jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

GENERALVOLLMACHT, VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG

Die Kosten richten sich für die Vollmachten nach der Hälfte des Vermögens sowie einem Zuschlag für die Patientenverfügung.

Bei einem Vermögen von 150.000 € fallen für die Beurkundung Kosten in Höhe von 219 € an.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, sonstige Auslagen jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

EHEVERTRAG

Für einen Ehevertrag, mit dem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft geändert wird, z. B. in eine Gütertrennung, entstehen bei einem gemeinsamen Vermögen von 40.000 € Kosten für die Beurkundung in Höhe von 290 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

GRÜNDUNG EINER GMBH

Bei einem Stammkapital der GmbH von 25.000 € fallen folgende Kosten an:

Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Beschlusses für die Geschäftsführerbestellung: 384 €.

Entwurf der Gesellschafterliste und Abstimmung der Firmierung mit der IHK 96 €.

Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister nebst Beglaubigung der Unterschrift 62,50 €.

Überwachung der Stammkapitaleinzahlung 62,50 €.

Übermittlung strukturierter Daten an das Handelsregister 37,50 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 bis 20 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.

Kosten für die Eintragungen ins Urkundenverzeichnis: 9 €.

ÄNDERUNG DER SATZUNG EINER GMBH

Bei der Änderung der Satzung / des Gesellschaftsvertrags einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € entstehen Notarkosten in Höhe von ca. 490 € incl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

GRÜNDUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT

Bei der Gründung einer AG mit einem Gesellschafter / Aktionär mit einem Kapital der Gesellschaft von 50.000 € entstehen Notarkosten in Höhe von ca. 2.300 € incl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragungen ins Urkundenverzeichnis: 9 €.

GRÜNDUNG EINER GMBH

Bei einem Stammkapital der GmbH von 25.000 € fallen folgende Kosten an:

Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Beschlusses für die Geschäftsführerbestellung: 384 €.

Entwurf der Gesellschafterliste und Abstimmung der Firmierung mit der IHK 96 €.

Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister nebst Beglaubigung der Unterschrift 62,50 €.

Überwachung der Stammkapitaleinzahlung 62,50 €.

Übermittlung strukturierter Daten an das Handelsregister 37,50 €.

Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 bis 20 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.

Kosten für die Eintragungen ins Urkundenverzeichnis: 9 €.

ÄNDERUNG DER SATZUNG EINER GMBH

Bei der Änderung der Satzung / des Gesellschaftsvertrags einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € entstehen Notarkosten in Höhe von ca. 490 € incl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.

GRÜNDUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT

Bei der Gründung einer AG mit einem Gesellschafter / Aktionär mit einem Kapital der Gesellschaft von 50.000 € entstehen Notarkosten in Höhe von ca. 2.300 € incl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragungen ins Urkundenverzeichnis: 9 €.

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