Notarkosten - Was kostet der Notar?
Die Vorstellung ist weit verbreitet: Wer nicht vergleicht, lebt teurer. Beim Notar ist das anders. Egal für welchen Notar Sie sich in Deutschland entscheiden. Die Kosten sind immer gleich. Es ist also egal, ob der Notar in einem schäbigen Büro logiert oder im schönen Leitz-Park. Die Gebühren unterscheidet sich nicht. Das sog. GNotKG - das Gerichts- und Notarkostengesetz - legt die Notarkosten bundeseinheitlich verbindlich fest. Hiervon darf kein deutscher Notar abweichen. Weder nach oben noch nach unten.
Hier haben wir Ihnen einige Kostenbeispiele zusammengestellt:
Bei einem Kaufpreis von 200.000 € fallen üblicherweise folgende Notarkosten an:
Entwurf und Beurkundung des Vertrags 870 €.
Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) 217,50 €.
Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) 217,50 €.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 bis 20 €, sonstige Auslagen z. B. Grundbuchauszug in tatsächlicher Höhe, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.
Hinzukommen können noch Kosten für Treuhandaufträge, wenn die abzulösende Bank Auflagen für die Löschung der Grundschuld macht. Diese zusätzlichen Kosten trägt üblicherweise der Verkäufer.
Für die Finanzierung des Kaufpreises der Immobilie muss eine Grundschuld für die finanzierende Bank eingetragen werden. Bei einer Grundschuld über 180.000 € fallen folgende Notarkosten an:
Beurkundung der Grundschuld 408 €.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, sonstige Auslagen z. B. Grundbuchauszug in tatsächlicher Höhe, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.
Verlangt die Bank, die Grundschuld für sie entgegenzunehmen, fällt noch eine Zusatzgebühr an.
Die Kosten richten sich nach der Hälfte des Vermögens sowie einem Zuschlag für die Patientenverfügung.
Bei einem Vermögen von 150.000 € fallen für die Beurkundung Kosten in Höhe von 219 € an.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, sonstige Auslagen jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.
Für einen Ehevertrag, mit dem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft geändert wird, z. B. in eine Gütertrennung, entstehen bei einem gemeinsamen Vermögen von 40.000 € Kosten für die Beurkundung in Höhe von 290 € an.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.