HAUSKAUF ODER KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG
Bei einem Kaufpreis von 200.000 € fallen üblicherweise folgende Notarkosten an:
Entwurf und Beurkundung des Vertrages 870 €.
Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) 217,50 €.
Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) 217,50 €.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 10 bis 20 €, sonstige Auslagen z. B. Grundbuchauszug in tatsächlicher Höhe, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
Hinzukommen können noch Kosten für Treuhandaufträge, wenn die abzulösende Bank Treuhandauflagen für die Löschung der Grundschuld stellen. Die zusätzlichen Kosten trägt üblicherweise der Verkäufer.
GRUNDSCHULD FÜR DIE FINANZIERUNG DES KAUFPREISES
Für die Finanzierung des Kaufpreises der Immobilie muss für die finanzierende Bank eine Grundschuld eingetragen werden. Bei einer Grundschuld über 180.000 € fallen folgende Notarkosten an:
Beurkundung der Grundschuld 408 €.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, sonstige Auslagen z. B. Grundbuchauszug in tatsächlicher Höhe, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.
Verlangt die Bank, die Grundschuld für sie entgegen zu nehmen fällt noch eine Zusatzgebühr an
GENERALVOLLMACHT, VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG
Die Kosten richten sich für die Vollmachten nach der Hälfte des Vermögens sowie einem Zuschlag für die Patientenverfügung.
Bei einem Vermögen von 150.000 € fallen für die Beurkundung Kosten in Höhe von 219 € an.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, sonstige Auslagen jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.
EHEVERTRAG
Für einen Ehevertrag, mit dem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft geändert wird, z. B. in eine Gütertrennung, entstehen bei einem gemeinsamen Vermögen von 40.000 € Kosten für die Beurkundung in Höhe von 290 €.
Auslagen für Porto und Telekommunikation 20 €, für Schreibauslagen ca. 0,15 € je Seite, erfahrungsgemäß insgesamt ca. 5 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für die Eintragung ins Urkundenverzeichnis: 4,50 €.